PRAXIS

Adresse

Die Terminvergabe erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. Sollten Sie Fragen haben, koennen Sie mich gerne jederzeit unverbindlich anrufen. Haben Sie allerdings bitte Verstaendnis dafuer, dass ich waehrend der laufenden Therapie nicht ans Telefon gehe. Sprechen Sie mir auf den Anrufbeantworter, ich rufe Sie dann umgehend zurueck.

Organisatorisches

Fuer die ergotherapeutische Behandlung ist eine aerztliche Verordnung notwendig, die zu Behandlungsbeginn nicht aelter als 28 Tage sein darf (Ausnahme: Auf der Verordnung ist dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, dann gelten 14 Tage bis zu Behandlungsbeginn). Die Behandlungen finden grundsaetzlich in meiner Praxis statt. Koennen Sie allerdings aufgrund einer Erkrankung nicht in die Praxis kommen, kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen und wir kommen zu Ihnen nach Hause, oder auch, wenn vom Arzt fuer notwendig befunden, bei Kindern in den Kindergarten oder die Schule. Die Dauer der Therapieeinheit, die Dauer der Therapie und auch die Anzahl der Therapien sind in den Heilmittelrichtlinien gesetzlich geregelt. Bei Fragen dazu sprechen Sie mich bitte gerne jederzeit an.

Da ich seit April 2018 die Erlaubnis habe, als Heilpraktikerin, beschraenkt auf das Gebiet der Ergotherapie (HPET), taetig zu sein, darf ich auch ohne aerztliche Verordung arbeiten. Dann tragen Sie allerdings alle Kosten für die Therapie, ein Anspruch auf Uebernahme durch die Krankenkassen besteht nicht.

Fuer Patienten, die eine private Verordnung vom Arzt haben, übernimmt die private Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Ich berechne grundsaetzlich den 1,6 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Wieviel Anspruch auf Erstattung Sie als Patient jeweils haben, haengt von dem von Ihnen gewaehlten Tarif ab. Bitte erfragen Sie dies bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse. Die Hoehe des Betrages berechnen wir ihnen gerne vorab. Wenn Probleme bestehen, helfen wir Ihnen gerne.

Dyskalkulie und LRS sind keine Indikationen für Ergotherapie und werden von daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie haben hier die Moeglichkeit die Therapie selbst zu zahlen oder in bestimmten Faellen die Unterstuetzung durch die Kreisverwaltung zu beantragen. Hier beraten wir Sie gerne. Sollten jedoch zu den Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben andere Schwierigkeiten wie visuelle oder auditive Wahrnehmungsstoerungen, Probleme im beidaeugigen Sehen, in der Konzentration, Aufmerksamkeit oder Graphomotorik bestehen, koennen Sie Ihren Arzt darauf ansprechen und ggf. eine Verordnung für Ergotherapie erhalten.